Der Bundestag hat die Regel gelockert: Abgeordnete dürfen ab zwei Stunden Flugzeit wieder Business-Class buchen – beschlossen von Präsidium und Ältestenrat.
Die Buchung von Business-Class-Flügen für Abgeordnete ist seit Jahren politisch umstritten. Nach einer Verschärfung der Vorgaben durch die Ampel-Koalition wurde nun die Regel wieder gelockert. Die Entscheidung fiel im Präsidium und im Ältestenrat, den Gremien, die die organisatorischen Belange des Bundestags regeln.
Auch die direkt gewählten Abgeordneten aus Rheinland-Pfalz profitieren von der neuen Regelung. Auf Dienstreisen, etwa zu Gesprächen in Berlin oder Brüssel, können sie nun unter den festgelegten Bedingungen erhöhte Reisekomfortstandards in Anspruch nehmen.
Die Möglichkeit, bei längeren Flügen Business-Class zu buchen, kann zu effizienteren Arbeitsabläufen führen, da mehr Raum und Ruhe für Vorbereitungen und Nachbereitung von Terminen vorhanden sind. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass die Regelung in der Öffentlichkeit als unnötiger Luxus wahrgenommen wird und Kritik an der Ausgabendisziplin des Parlaments befördert.
Die Reisekostenregelungen im Bundestag werden regelmäßig überprüft. Eine künftige Regierung oder ein veränderter Ältestenrat könnte die Vertrauenswürdigkeit der Abgeordneten erneut im Blick haben und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
