Das Bundessozialgericht in Kassel prüft, ob das Arbeitslosengeld II im Jahr 2022 trotz hoher Preissteigerungen das Existenzminimum sicherte. Ein Überblick zu den Fakten, Hintergründen und möglichen Auswirkungen für Rheinland-Pfalz und Kaiserslautern.
In Kassel prüft der Senat des Gericht prüft: Reichte das Arbeitslosengeld II im Jahr 2022?, ob das Arbeitslosengeld II im Jahr 2022 trotz der damals gestiegenen Preise das gesetzliche Existenzminimum abgesichert hat.
Das Arbeitslosengeld II ist in Deutschland die zentrale Leistung zur Sicherung des Existenzminimums. Jährlich legt die Bundesregierung den Regelbedarf fest. Aufgrund der Corona-Pandemie und der anschließenden Energiekrise stiegen die Lebenshaltungskosten 2022 deutlich. Empfänger von Sozialhilfe und Grundsicherung erhielten im Sommer 2022 zudem eine einmalige Zahlung von 200 Euro.
Das Verfahren vor dem Bundessozialgericht in Kassel hat bundesweite Tragweite. Ein Urteil könnte die Bemessung des Arbeitslosengeldes II nachhaltig beeinflussen und damit auch die finanzielle Situation von Leistungsberechtigten in Rheinland-Pfalz und in Kaiserslautern direkt betreffen.
Wird der Regelbedarf angehoben, könnte das finanzielle Entlastung für Haushalte mit geringem Einkommen bedeuten. Gleichzeitig müssten Bund und Länder mit höheren Sozialausgaben rechnen. Besteht dagegen Rechtssicherheit für die aktuelle Bemessung, könnte dies bei Betroffenen Kritik an der Angemessenheit der Leistungen hervorrufen.
Das BSG wird zeitnah einen Termin für mündliche Verhandlungen ansetzen. Scheitern die Kläger erneut, wäre eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht die nächste Instanz.
