Der Deutsche Bundestag hat das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz beschlossen. Ein Überblick zu Inhalten, Hintergründen und Bedeutung für Rheinland-Pfalz und Kaiserslautern.
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Bundestag stimmt für neues Wehrdienstgesetz die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ geschaffen. Der Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, 21/1853) stand am 16. Oktober 2025 zur ersten Lesung auf der Tagesordnung.
Die personelle Unterausstattung der Bundeswehr, insbesondere seit dem russischen Überfall auf die Ukraine, hat die Debatte um die Sicherstellung der Landes- und Bündnisverteidigung neu entfacht (Was das neue Wehrdienstgesetz bedeutet). Die Bundesregierung strebt eine attraktive Form des Dienstes an, die ohne Verfassungsänderung realisiert wird. In den Fachabteilungen des Bundesministeriums der Verteidigung wurden dazu Strukturen und Kapazitäten erarbeitet (Neuer Wehrdienst für Deutschland), während CDU/CSU und SPD die Inhalte im parlamentarischen Verfahren weiterentwickelten (Bundestag beschließt neuen Wehrdienst).
Die Modernisierung des Wehrdienstes ist auch für Rheinland-Pfalz und Kaiserslautern relevant, da die Region mit mehreren Bundeswehrstandorten zur personellen und strukturellen Bundeswehrentwicklung beiträgt. Eine verbesserte Personalrekrutierung und -bindung kann lokale Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven stärken.
In den kommenden Monaten wird das Bundesministerium der Verteidigung die gesetzlichen Vorgaben in konkrete Ausbildungs- und Einsatzstrukturen überführen. Die parlamentarische Begleitung und Evaluation werden entscheidend sein, um die Zielmarken bis 2035 zu erreichen.
