Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat 26 konkrete Vorschläge vorgelegt. Bundesarbeitsministerin Bas sichert Leistungserhalt zu. Gesetzesgrundlagen bis Ende 2027 geplant.
Deutschland plant eine umfassende Modernisierung seines Sozialstaats. Bund, Länder und Kommunen haben eine Kommission eingesetzt, die Diese Sozialstaat-Reformen schlägt die Kommission vor vorgelegt hat. Ziel ist es, den Sozialstaat einfacher, digitaler und zielgerichteter zu gestalten.
Die Kommission wurde von der Bundesregierung unter Beteiligung der Länder und Kommunen eingerichtet, um bestehende Verwaltungshürden abzubauen und Sozialleistungen zielgerichteter auszuzahlen. Sie schlägt zudem vor, Sozialleistungen zu bündeln und die Zahl der Behörden zu verringern. Der SoVD mahnt, das Schutzniveau nicht zu senken (Sozialstaatskommission legt Empfehlungen vor – SoVD), während das ifo Institut die Vorschläge als zielführend bewertet (Reformvorhaben zum Sozialstaat gehen in die richtige Richtung). Experten weisen jedoch darauf hin, dass viele Details noch offen sind (Sozialstaatsreform: Richtige Impulse, viele Details offen).
Für Rheinland-Pfalz und die Stadt Kaiserslautern könnte die angestrebte Digitalisierung der Abläufe und die Reduzierung von Verwaltungsinstanzen zu einem spürbaren Abbau bürokratischer Hürden führen. Kommunale Sozialverwaltungen profitieren von einheitlichen IT-Strukturen und klaren Zuständigkeiten.
Am 5. März 2026 sollen die Vorschläge auf dem vbw-Kongress „Sozialstaat 2.0: effizienter, digitaler, vernetzter“ erörtert werden (Vorschläge zur Sozialstaatsreform gehen in die richtige Richtung). Danach ist geplant, die gesetzlichen Grundlagen bis Ende 2027 zu verabschieden (Sozialstaatsreform wird konkreter).
