Die Sozialstaatskommission schlägt 26 Reformen vor: von der Bündelung zentraler Leistungen über einmalige Datenerfassung bis hin zu Behördenabbau. Chancen, Risiken und Bedeutung für Rheinland-Pfalz.
Die Sozialstaatskommission der Bundesregierung hat am 27. Januar 2026 ihren Bericht offiziell übergeben und empfiehlt 26 Reformen zur Vereinfachung und Straffung des Sozialstaats. Im Zentrum stehen die Bündelung zentraler Leistungen, die einmalige Erfassung von Daten Hilfesuchender sowie der Abbau von Verwaltungsinstanzen. Die Übergabe erfolgte an Bundesarbeitsministerin Bas (Bitkom zum Bericht der Sozialstaatskommission).
Bund, Länder und Kommunen arbeiten gemeinsam an der Neugestaltung des Sozialstaats. Ziel ist es, den Leistungsbezug zu vereinfachen und administrative Hürden abzubauen (Diese Sozialstaat-Reformen schlägt die Kommission vor).
Auch in Rheinland-Pfalz könnten die vorgeschlagenen Maßnahmen zu schlankeren Verwaltungsstrukturen führen. Kommunen wie Kaiserslautern würden von klaren Zuständigkeiten und der Bündelung von Leistungen profitieren, da Bürgerinnen und Bürger weniger unterschiedliche Ämter aufsuchen müssten.
Bundesarbeitsministerin Bas hat angekündigt, die Ergebnisse prüfen und schnell in politische Entscheidungsprozesse einbringen zu wollen (Sozialstaat: Kommission schlägt 26 Änderungen vor – Bas soll zügig umsetzen). In den kommenden Monaten ist mit weiteren Beratungen im Bund-Länder-Gremium zu rechnen.
