Die Sozialstaatskommission hat 26 Empfehlungen zur Modernisierung des Sozialstaates vorgelegt, darunter künftige Grundsicherung, EU-Regelungen und Antragsvereinfachung.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat einen Bericht der Sozialstaatskommission mit 26 konkreten Empfehlungen vorgestellt. Ziel ist es, den Sozialstaat rasch zu modernisieren und insbesondere die künftige Grundsicherung neu zu gestalten. Die Expertise wurde unter anderem im Sozialstaat: Kommission schlägt 26 Änderungen vor – Bas soll zügig umsetzen und in der Sendung Diese Sozialstaat-Reformen schlägt die Kommission vor vorgestellt.
Der Bericht der Kommission umfasst insgesamt 26 Empfehlungen, die nach Auffassung der Expertinnen und Experten zügig in Politik und Verwaltung umgesetzt werden sollten.
Ein zentraler Schwerpunkt ist die Neuordnung der künftigen Grundsicherung, um Leistungsempfängerinnen und -empfängern bessere Unterstützung zu bieten.
Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, den Zugang von EU-Ausländern zu Sozialleistungen neu zu regeln und dabei Rechtssicherheit zu schaffen (Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform).
Zur Entbürokratisierung empfiehlt die Kommission ein einheitliches Antragsverfahren – „ein Antrag statt vieler“ – um Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Der Bericht identifiziert vier zentrale Handlungsfelder für staatliches Handeln und schlägt in jedem mehrere Maßnahmen vor, um den Sozialstaat zukunftsfest zu machen (Bundesministerin Bärbel Bas nimmt Ergebnisse der …).
Die Diakonie Deutschland bewertet die Vorschläge insgesamt als weitgehend positiv und begrüßt die Absicht zur Modernisierung (Vorschläge der Sozialstaatskommission …).
Die Sozialstaatskommission wurde eingesetzt, um Handlungsempfehlungen für eine zeitgemäße Gestaltung des Sozialstaates zu erarbeiten. Die Ergebnisse wurden an Bundesarbeitsministerin Bas übergeben und bilden die Grundlage für künftige Gesetzesinitiativen (Sozialstaatskommission legt Empfehlungen vor – SoVD).
Die vorgeschlagene Neugestaltung der Grundsicherung und die vereinfachten Antragsverfahren könnten kommunale Sozialdienste in Rheinland-Pfalz entlasten. In Kaiserslautern dürften Betroffene schneller und unbürokratischer Leistungen erhalten.
Chancen liegen in der Beschleunigung der Leistungsauszahlung, dem Abbau bürokratischer Hürden und einer moderneren Absicherung Sozialschwacher. Risiken ergeben sich aus der notwendigen Abstimmung auf EU-Ebene und möglichen Verzögerungen bei der gesetzlichen Umsetzung.
Nun liegt der Ball bei der Bundesregierung: Die Empfehlungen müssen geprüft und in konkrete Gesetzesvorhaben überführt werden. Ein verbindlicher Zeitplan für die Umsetzung steht noch aus.
