Ab Schuljahr 2026/27 erhalten Erstklässler in Rheinland-Pfalz einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Hintergrund, aktuelle Lage und politische Debatten kompakt erklärt.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben in Rheinland-Pfalz alle Erstklässler einen gesetzlichen Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot. Bund und Länder haben sich auf eine schrittweise Einführung verständigt. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz, das am 11. Oktober 2021 in Kraft trat und ab dem 1. August 2026 für alle Grundschulkinder der ersten Klasse gilt.
Die Einführung des Rechtsanspruchs wurde in der Debatte um die Umsetzung als herausfordernd diskutiert. Im Landtag warf die Drucksache 18/13552 (Kleine Anfrage 18/13377) Fragen zur Vorbereitung auf. Der Ausschuss für Bildung berät federführend alle Gesetzes- und Antragsinitiativen.
Im Wahlkampf 2026 spricht sich die CDU Rheinland-Pfalz für ein verpflichtendes Kita-Jahr vor dem Schuleintritt aus. Zugleich kritisiert die CDU-Fraktion das „teuberische Missmanagement“ bei Sicherheitsinvestitionen als Indiz möglicher Umsetzungsschwächen.
Bund und Länder ringen angesichts schwacher Schülerleistungen um gemeinsame Bildungsziele (Momente der Wahrheit auf Schwanenwerder), während auf Landesebene die Vorbereitung auf den Rechtsanspruch fortgesetzt wird.
Der Rechtsanspruch entlastet Familien durch verlässliche Ganztagsbetreuung und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kommunen wie Kaiserslautern profitieren unmittelbar vom Ausbau schulischer Betreuungsstrukturen. Die Landesregierung sieht sich angesichts bestehender Kapazitäten und Planungen gut gerüstet (Teuber).
Der Rechtsanspruch wird bis zur Klassenstufe 5 schrittweise ausgeweitet. Landesregierung und Kommunen planen weitere Ganztagsangebote. Die Bildungspolitik im Wahljahr 2026 könnte Schwerpunkte und Finanzierungsmodelle nachsteuern.
