Die EU-Außenminister haben die Iranischen Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste gesetzt. Ein Überblick zu den Fakten, Hintergründen und Folgen für Rheinland-Pfalz und Kaiserslautern.
Im Rahmen eines Treffens der EU-Außenminister in Brüssel haben sich die Mitgliedstaaten darauf verständigt, die Islamischen Revolutionsgarden des Iran auf die EU-Terrorliste zu setzen (EU stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein).
Die Revolutionsgarden nehmen im Iran eine Schlüsselrolle bei innen- und außenpolitischen Operationen ein. Sie tragen wesentlich zur Machterhaltung der iranischen Führung bei. Mit der Listung auf der EU-Terrorliste will die Union erstmals direkt gegen die finanziellen und politischen Strukturen der Revolutionsgarden vorgehen.
Die Entscheidung unterstreicht die Relevanz einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Außenpolitik, von der auch Rheinland-Pfalz profitiert. Für Kaiserslautern bedeutet dies ein Signal, dass internationale Sicherheitsmaßnahmen gestärkt werden und lokale Behörden künftig in einem stabileren EU-Rahmen kooperieren können.
Chancen: Die Sanktionierung kann Finanzströme der Revolutionsgarden in Europa eindämmen und zur Aufdeckung ihrer Netzwerke beitragen. Risiken: Die iranische Führung könnte mit Gegenmaßnahmen reagieren und die Spannungen in der Region sowie zwischen der EU und dem Iran weiter verschärfen.
In den kommenden Wochen wird die Listung formal in Kraft gesetzt. Danach folgen die konkreten Umsetzungsmaßnahmen und Überprüfungen durch die EU-Staaten, um die Einhaltung sicherzustellen.
