Das KRITIS-Dachgesetz vereinheitlicht erstmals Mindestanforderungen für den physischen Schutz kritischer Infrastruktur in Deutschland. Erfahren Sie Hintergründe, Bedeutung für Rheinland-Pfalz und Ausblick.
Mit dem KRITIS-Dachgesetz: Resilienz Kritischer Infrastrukturen hat das Bundeskabinett im September 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen. Am 29. Januar 2026 stimmte der Bundestag nach Einigung mit dem Bundesrat dem Gesetz zu (Bitkom zum Kritis-Dachgesetz | Presseinformation). Am Tag der Abstimmung berichtete Kritische Infrastruktur wird besser geschützt, dass der Bundestag über das neue Gesetz entscheidet.
Der Schutz kritischer Infrastruktur ist eine zentrale sicherheitspolitische Aufgabe, die auf europäischer Ebene mit der NIS-2-Richtlinie und der CER-Richtlinie geregelt wurde. Mit dem KRITIS-Dachgesetz: Resilienz Kritischer Infrastrukturen setzt Deutschland diese EU-Vorgaben nun um. Die Abstimmung zwischen Bund und Ländern führte im Vorfeld zu intensiven Diskussionen im Bundesrat, ehe das Gesetz am gleichen Tag dem Bundestag vorgelegt wurde (Bitkom zum Kritis-Dachgesetz | Presseinformation).
In Rheinland-Pfalz betreiben regionale Energieversorger und Wasserwerke einen Großteil der kritischen Infrastruktur. Das neue Gesetz verpflichtet diese Unternehmen, die neu definierten Mindestanforderungen an den physischen Schutz umzusetzen und interne Sicherheitskonzepte anzupassen (Bundestag stimmt über Kritis-Dachgesetz ab). Für die Städte und Kommunen im Raum Kaiserslautern bedeutet dies frühzeitige Prüfungen bestehender Anlagen und Investitionen in Zutrittskontrollen, Videoüberwachung und bauliche Schutzmaßnahmen.
Nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat wird das Gesetz im Laufe von 2026 in Kraft treten. Anschließend folgt die Ausarbeitung konkreter Rechtsverordnungen und technischer Richtlinien. Für Betreiber kritischer Infrastruktur beginnen nun Umsetzungs- und Prüfprozesse, um die neuen physischen Schutzanforderungen fristgerecht zu erfüllen.
