Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (Drucksache 21/1853) verabschiedet. 323 Abgeordnete stimmten zu, 272 dagegen, 1 Enthaltung. Künftig gilt wieder Pflicht-Musterung für Jahrgänge ab 2008, der Wehrdienst bleibt freiwillig.
Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung am Bundestag stimmt für neues Wehrdienstgesetz die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ geschaffen. Am Freitag, 5. Dezember 2025 stimmte das Parlament abschließend über den Gesetzentwurf ab. Dabei votierten 323 Abgeordnete dafür, 272 dagegen; es gab eine Enthaltung (Bundestag stimmt neuem Wehrdienst-Gesetz zu). Das Gesetz führt für junge Männer, die seit dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wieder eine verpflichtende Musterung ein, behält den Wehrdienst insgesamt jedoch als freiwilliges Angebot bei.
Union und SPD einigten sich nach intensiven Beratungen auf die Ausgestaltung des neuen Wehrdienstes (Alles Wichtige rund um den Neuen Wehrdienst). Kernziele sind ein verbessertes Lagebild über potenzielle Wehrpflichtige und die Gewinnung zusätzlicher Freiwilliger sowie Reservistinnen und Reservisten (Drucksache 21/1853). Bundesverteidigungsminister Pistorius (SPD) und Vertreter der Union warben für das Gesetz, während Grüne, Linke und AfD dagegen votierten (Bundestag stimmt neuem Wehrdienst-Gesetz zu).
Die neuen Regelungen ermöglichen eine präzisere Personalplanung auch in Rheinland-Pfalz. Die verpflichtende Musterung schafft mehr Transparenz, und das erweiterte Angebot an freiwilligem Wehrdienst sowie Reservistentätigkeiten eröffnet jungen Menschen aus Kaiserslautern neue Perspektiven in den Streitkräften.
In den kommenden Monaten werden die konkreten Abläufe der Musterungsverfahren definiert und die Resonanz der ersten Jahrgänge ausgewertet. Eine fortlaufende parlamentarische Begleitung und Evaluierung der neuen Regelungen ist zu erwarten.
