Bundestag beschließt Wehrdienstgesetz zur Modernisierung des Dienstes und Plant eine Personalstärke von 460.000 Soldaten bis 2035 – Chancen und Herausforderungen für Rheinland-Pfalz.
Mit dem Bundestag stimmt für neues Wehrdienstgesetz will die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ schaffen. Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst Modernisierungsgesetz, Drucksache 21/1853) wurde am 16. Oktober 2025 erstmals im Bundestag beraten.
Der russische Überfall auf die Ukraine hat offengelegt, dass die Bundeswehr personell unterausgestattet ist. Die Krise in Europa hat den politischen Druck erhöht, die Streitkräfte dauerhaft zu stärken und den Wehrdienst neu zu gestalten.
Auch in Rheinland-Pfalz und Kaiserslautern, wo die Bundeswehr traditionell präsent ist, schafft das Gesetz klare Rahmenbedingungen für Personalgewinnung und lokale Dienststandorte. Junge Menschen können von angepassten Ausbildungsangeboten und attraktiveren Dienstmodellen profitieren.
In den kommenden Monaten folgen Detailberatungen zur Umsetzung des Gesetzes. Maßgeblich wird sein, wie schnell die neuen Angebote in der Truppe und vor Ort wirksam werden und ob die Personalziele planmäßig erreicht werden.
