Das Bundeskabinett hat die Reform des Bürgergelds beschlossen: Ab 2025 wird es zur neuen Grundsicherung mit schärferen Regeln und dem Ziel, Leistungen gerechter und zielgenauer zu gestalten.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, das bisherige Bürgergeld in eine neue Grundsicherung umzuwandeln und künftig als Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung – Bundesregierung auszuweisen.
Mit der Umstellung auf das neue Grundsicherungsgeld sollen Fehlanreize verringert und der Druck auf Leistungsbezieher zur Arbeitsaufnahme erhöht werden. Gleichzeitig wird angestrebt, die Verteilung der Mittel präziser an den Bedarf anzupassen (Sozialstaat – Kabinett beschließt Bürgergeld-Reform, Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung – Bundesregierung).
Die neue Grundsicherung gilt bundesweit und wird folglich auch Leistungsbezieher in Rheinland-Pfalz und Kaiserslautern erreichen.
Die Reform bietet die Chance, Leistungen gezielter und fairer zu verteilen. Gleichzeitig bergen schärfere Sanktionsregeln das Risiko, dass Betroffene ohne ausreichende Unterstützungsangebote stärker belastet werden.
In den kommenden Monaten wird der Gesetzentwurf in Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist eine zügige Umsetzung der neuen Grundsicherungsgeld-Regelungen.
