Das ApoVWG soll lokale Apotheken wirtschaftlich stärken, die Gründung von Zweigapotheken erleichtern und die Arzneimittelversorgung vor allem im ländlichen Raum verbessern.
Mit dem Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) will die Bundesregierung Apotheken vor Ort wirtschaftlich stärken und die Versorgungsstrukturen in Deutschland modernisieren. Das Kabinett beschloss den Entwurf am 17. Dezember 2025 (Bundeskabinett beschließt Apothekenreform | BMG).
Die Reform entstand vor dem Hintergrund steigender Herausforderungen in der Arzneimittelversorgung und dem Wunsch, lokale Apotheken zu stärken. Nach dem Kabinettsbeschluss im Dezember 2025 durchlief der Entwurf bereits zwei Lesungen im Bundestag. Im Bundesrat äußerten Ländervertreter erhebliche Bedenken, insbesondere zu Vertretungsregelungen und Detailregelungen, die ihrer Ansicht nach die regionale Versorgung nicht ausreichend abbilden.
Für Rheinland-Pfalz und die Stadt Kaiserslautern könnten die neuen Regelungen eine Entlastung für inhabergeführte Apotheken bedeuten. Niedrigere Hürden bei der Gründung von Zweigapotheken eröffnen Chancen, Versorgungslücken in ländlichen Gebieten zu schließen und neue Standorte zu erschließen. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie die Kritik des Bundesrats umgesetzt wird, um regionale Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen.
Ziel der Reform ist eine verbesserte Arzneimittelversorgung und die Stärkung regionaler Apothekenbetriebe. Die Absenkung der Gründungsvoraussetzungen für Filialen kann zu zusätzlicher wirtschaftlicher Entlastung führen. Allerdings besteht das Risiko, dass ungelöste Bundesratsanliegen, etwa zu Vertretungsregelungen, zu spätere Nachbesserungen führen und für Unsicherheit bei Apothekern sorgen könnten.
Der Gesetzesprozess wird fortgesetzt: Auf die ersten Lesungen im Bundestag folgen weitere Beratungen, in die auch die Stellungnahmen des Bundesrats einfließen können. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf final angepasst wird und welche konkreten Regelungen im parlamentarischen Verfahren bestehen bleiben.
