Der Bundesrat hat am 6. März 2026 in seiner 1062. Sitzung dem KRITIS-Dachgesetz zugestimmt. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in zehn wichtigen Sektoren zu bundeseinheitlichen Mindeststandards und stärkt die Resilienz kritischer Infrastrukturen.
Am 29. Januar 2026 verabschiedete der Bundestag nach einer einstündigen Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 …“ (Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung kritischer Anlagen). In der anschließenden Schlussrunde am 6. März 2026 hat der Bundesrat in seiner 1062. Sitzung am 6. März 2026 – Bundesrat dem KRITIS-Dachgesetz zugestimmt und damit die letzte Hürde genommen.
Die Bundesregierung hat mit dem KRITIS-Dachgesetz die Vorgaben der EU-Richtlinie von 2022 in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit lebenswichtiger Infrastruktur gegenüber Störungen zu erhöhen. Nachdem der Bundestag den Entwurf am 29. Januar 2026 verabschiedet hatte, empfahlen Verbände wie die VKU die Zustimmung im Bundesrat (Kritis-Dachgesetz im Bundesrat: VKU empfiehlt Zustimmung).
In Rheinland-Pfalz, insbesondere in Kaiserslautern, sind zahlreiche Unternehmen und Versorgungsbetriebe von den neuen Regelungen betroffen. Versorger im Bereich Energie- und Wasserversorgung müssen künftig die bundeseinheitlichen Mindeststandards umsetzen, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen.
Das Gesetz bietet die Chance, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu verbessern und einheitliche Schutzstandards zu etablieren. Gleichzeitig stehen Unternehmen vor neuen Anforderungen und möglichen Mehrkosten durch die Umsetzung der Standards. Trotz vorgebrachter Kritik wurde die Zustimmung im Bundesrat erteilt.
Mit der Zustimmung des Bundesrats ist das KRITIS-Dachgesetz nun verabschiedet und wird kurzfristig in Kraft treten. Unternehmen in den betroffenen Sektoren müssen die neuen Anforderungen erfüllen. Das Gesetz legt bundeseinheitliche Mindeststandards fest, deren Umsetzung in den kommenden Monaten begleitet wird.
