Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 und neuer Verordnungsentwurf in Rheinland-Pfalz: Aktuelle Entwicklungen, Chancen und Risiken für Mieter in Kaiserslautern.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat mit dem Der Ministerrat hat heute dem Entwurf einer neuen … den Entwurf einer neuen Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen. Zeitgleich wird die bundesweite Mietpreisbremse ab 2026 bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
Bund und Land setzen auf die Mietpreisbremse und die landesspezifische Mietpreisbegrenzungsverordnung, um steigenden Wohnkosten entgegenzuwirken und Mieter vor überhöhten Preisen zu schützen. Die Verlängerung auf Bundesebene bis 2029 und die Novelle in Rheinland-Pfalz sollen Planungssicherheit schaffen.
Der neue Verordnungsentwurf legt aktualisierte Kriterien für die Gebietskulisse fest, in denen die Mietpreisbremse greift. Kommunen wie Kaiserslautern mit angespanntem Wohnungsmarkt profitieren, da Neuvermietungen preislich gedeckelt werden.
Die konkrete Umsetzung des Verordnungsentwurfs und seine Anwendung in der Praxis werden zeigen, wie wirksam die Mietpreisbegrenzung in Rheinland-Pfalz ist. Bund und Land haben angekündigt, die Wirkungen fortlaufend zu prüfen.
