Ab Juli 2026 entfällt die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien im Heizungsgesetz. Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, Förderungen bis 2029 gesichert. Mehr Wahlfreiheit für Hausbesitzer in Rheinland-Pfalz.
Das Heizungsgesetz 2026: Was sich für Hausbesitzer jetzt ändert bringt Hauseigentümern mehr Wahlfreiheit bei der Heizungswahl. Während seit dem 1. Januar 2024 Neubauten einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien in ihrem Heizsystem vorweisen müssen, entfällt ab dem 1. Juli 2026 die bisherige 65-Prozent-Regelung, und gleichzeitig bleiben Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Überprüfung des Heizungsgesetzes im Jahr 2026 vereinbart (Heizungsgesetz: Was gilt und was sich 2026 ändern könnte). Mit der anstehenden GEG-Novelle strebt die Regierung eine stärkere Technologieoffenheit und Planungssicherheit an.
Hausbesitzer in Rheinland-Pfalz und Kaiserslautern profitieren von der Abschaffung der verpflichtenden 65-Prozent-Quote. Die fortbestehende Zulassung von Gas- und Ölheizungen sowie klare Fristen erleichtern die Umsetzungsplanung, insbesondere im ländlich geprägten Raum.
Die Förderprogramme bleiben bis mindestens 2029 bestehen. Weitere Anpassungen des Heizungsgesetzes könnten folgen, um die Wärmewende kontinuierlich voranzutreiben (Heizungsgesetz 2026: Pflichten, Verbote, Ausnahmen & …).
