Der Bundesrat hat am 6. März 2026 die Reform des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Damit erhält die Bundeswehr im Inland einen klaren Rechtsrahmen zur Drohnenabwehr. Wesentliche Fakten, politischer Hintergrund und Ausblick für Rheinland-Pfalz und Kaiserslautern.
Der Bundesrat hat in seiner 1062. Sitzung am 6. März 2026 die Reform des Luftsicherheitsgesetzes passieren lassen. Mit der Neufassung wird die Abwehr von Drohnen im Inland durch die Bundeswehr gesetzlich verankert und auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.
Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes ist Teil eines sicherheitspolitischen Pakets, das nach wiederholten Drohnenvorfällen rasche Reaktionen ermöglicht. Bundeswehrangehörige dürfen nun im Inland Drohnen abschießen oder stören, wenn zivile Behörden überfordert sind. Kritiker warnen jedoch vor einer zu weiten Auslegung des Inneren Verteidigungsauftrags. Malte Lehming betont, dass das Ausschließen des Militäreinsatzes bei Drohnenangriffen fahrlässig wäre (Drohnenabschuss im Innern durch die Bundeswehr? Ein Pro und Contra).
Für Rheinland-Pfalz und insbesondere für den Raum Kaiserslautern, in dem sich militärische Liegenschaften und wichtige Verkehrsachsen befinden, schafft die gesetzliche Klarstellung mehr Sicherheit. Die Kooperation zwischen zivilen Einsatzkräften und der Bundeswehr wird erleichtert, um Bedrohungen durch unbemannte Luftfahrzeuge künftig effektiver abzuwehren.
Nach Inkrafttreten wird die Praxistauglichkeit der Neuregelung in Übungen und Einsätzen getestet. Beobachter werden insbesondere auf die Koordination zwischen zivilen und militärischen Kräften achten. Weitere Debatten über Datenschutz, Öffentlichkeitsarbeit und parlamentarische Kontrolle sind zu erwarten.
