Bundestag und Bundesrat beschließen Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung der Bundeswehr mit Vorrang für inländische Rüstungsproduktion – Chancen für Rheinland-Pfalz und Risiken im Wettbewerb.
Der Bundestag hat am 15. Januar 2026 nach halbstündiger Aussprache über den Gesetzentwurf „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ abgestimmt (Planung und Beschaffung für die Bundeswehr). Ziel des Gesetzes ist es, die Versorgung der Truppe mit Material, Infrastruktur, Waffen und Munition zu beschleunigen (Schnelle Planung und Beschaffung für Bundeswehr). Gleichzeitig erhält die inländische Produktion von Waffen und Munition Vorrang, und in dringenden Fällen kann auf Ausschreibungsverfahren verzichtet werden (Bundestag ebnet Weg für schnellere Bundeswehr-Aufrüstung).
Angesichts steigender Anforderungen an die Verteidigungsfähigkeit gilt eine zügige Ausrüstung der Bundeswehr als zentrales Anliegen. Der Entwurf für beschleunigte Planung und Beschaffung reagiert auf Kritik an langwierigen Prozessen. Im Verteidigungsausschuss wurde zudem die Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr beschlossen und parallel das neue Wehrdienstgesetz verabschiedet (Verteidigungsausschuss).
Das Vorrangprinzip für inländische Produktion eröffnet insbesondere Unternehmen in Rheinland-Pfalz und der Region Kaiserslautern neue Chancen, an Rüstungsaufträgen beteiligt zu werden. Eine schnellere Versorgung kann zudem die Standorte der Bundeswehr in der Region besser unterstützen.
Nach Bundesratsbeschluss tritt das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung in Kraft. In den kommenden Monaten kommt es darauf an, die neuen Abläufe zielführend umzusetzen und deren Effektivität kontinuierlich zu prüfen.
