BFH bestätigt Bundesmodell der Grundsteuer als verfassungskonform

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Veröffentlicht: 13. Dezember 2025

BFH bestätigt das Bundesmodell der Grundsteuer als verfassungskonform. Ab 2025 gilt die neue Bewertungsgrundlage für Kommunen, Eigentümer gewinnen Planbarkeit.

Worum es geht

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass das neue Grundsteuer-Bundesmodell nicht verfassungswidrig ist. Kommunen können ab dem 1. Januar 2025 die nach diesem Modell ermittelten Werte zur Festsetzung der Grundsteuer nutzen Bundesfinanzhof hält Grundsteuer „Bundesmodell“ für verfassungskonform.

Wichtigste Fakten

Politischer Hintergrund

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden neue Bewertungsmethoden für die Grundsteuer eingeführt. Das Bundesmodell bietet eine bundeseinheitliche Grundlage, während einige Länder eigene Verfahren entwickeln. Gegen das Bundesmodell waren mehrere Klagen anhängig, die der BFH bislang zurückgewiesen hat. Die abschließende Entscheidung zu drei noch anhängigen Verfahren wird bis zum 10. Dezember erwartet BFH-Urteil zur Grundsteuer: Entscheidung mit Sprengkraft ….

Bedeutung für Rheinland-Pfalz und Kaiserslautern

Für Rheinland-Pfalz und die Stadt Kaiserslautern schafft das Urteil Planungssicherheit: Kommunen können die neuen Werte ab 2025 anwenden, was sowohl den Haushalten als auch den Immobilieneigentümern eine verlässliche Kalkulationsgrundlage bietet.

Chancen & Risiken

  • Chancen: Einheitliche Bemessung, erhöhte Rechtssicherheit und bessere Planbarkeit für Kommunen und Eigentümer.
  • Risiken: Bewertungsungenauigkeiten könnten zu regionalen Ungleichgewichten führen (BFH: Grundsteuer-„Bundesmodell“ ist verfassungskonform).
  • Weitere gerichtliche Überprüfungen in den noch anhängigen Verfahren sind möglich.

Ausblick

Für allgemeine Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 1. Januar 2025 verweist der Bundesfinanzhof auf die Webseite des Bundesfinanzministeriums Im Fokus: Grundsteuer – Anhängige Verfahren. Die endgültigen Entscheidungen zu den offenen Verfahren werden bis zum 10. Dezember erwartet, was weitere Klarheit bringen dürfte.

Quellen

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Marc Fuchs

"Kommunen können die neuen Werte ab 2025 anwenden, was sowohl den Haushalten als auch den Immobilieneigentümern eine verlässliche Kalkulationsgrundlage bietet"

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