Das Bundeskabinett hat die Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen: Ab Sommer 2026 löst eine neue Grundsicherung das Bürgergeld ab – mit mehr Pflichten, weniger Schonzeiten und härteren Sanktionen.
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen (Solidarität und Eigenverantwortung neu ausbalancieren). Er sieht vor, das Bürgergeld ab Sommer 2026 schrittweise abzulösen und durch eine neue Grundsicherung zu ersetzen (Kabinett beschließt neue Grundsicherung: Was sich ändert).
Nach monatelangen Auseinandersetzungen hat das Bundeskabinett endlich die Reform des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung beschlossen (Mit Satz beendet Kabinett den Bürgergeld-Streit). Mit dem Entwurf soll ein neues Gleichgewicht zwischen Solidarität und Eigenverantwortung geschaffen werden (Solidarität und Eigenverantwortung neu ausbalancieren).
Da es sich um eine bundesweite Gesetzesänderung handelt, gelten die neuen Regelungen ebenso in Rheinland-Pfalz und in Kaiserslautern. Jobcenter und Kommunen müssen die verschärften Mitwirkungspflichten und Sanktionen umsetzen.
Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung und steht für die erste Lesung an. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sollen die Regelungen rechtzeitig im Sommer bzw. im Juli 2026 in Kraft treten (Umgestaltung des SGB II; Grundsicherung: Kabinett beschließt Bürgergeld-Reform).
