Der Bundestag hat am 26. Februar 2026 das erste Bundes-Tariftreuegesetz beschlossen. Was das Gesetz Unternehmen – auch in Rheinland-Pfalz und Kaiserslautern – bringt und welche nächsten Schritte anstehen.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, den Weg für das erste Bundes-Tariftreuegesetz (21/1941) frei gemacht (Bundestag verabschiedet das Tariftreuegesetz). Damit sind Unternehmen bei öffentlichen Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro verpflichtet, die geltenden Tarifbedingungen einzuhalten (Bundestariftreuegesetz – Bundesregierung).
Der Gesetzentwurf wurde bereits am 6. August 2025 vom Bundeskabinett verabschiedet und in der 2. und 3. Lesung am 26. Februar 2026 durch den Bundestag gebracht (Tariftreuegesetz – BMAS). Kernziel ist die Reaktion auf die abnehmende Tarifbindung in Deutschland und die Stärkung der Tarifautonomie im öffentlichen Sektor (Bundestag nimmt Gesetzentwurf zum Tariftreuegesetz an).
Unternehmen aus Rheinland-Pfalz, insbesondere aus Kaiserslautern, die sich an Bundesvergaben beteiligen, müssen ihre Vergabeprozesse nun an verbindliche Tarifvorgaben anpassen. Dies betrifft etwa Bieter aus der Bau- und IT-Branche sowie Dienstleistungsfirmen, die häufig in Bundesprojekten tätig sind.
In den kommenden Wochen wird der Bundesrat über das Gesetz entscheiden. Nach der endgültigen Verabschiedung gilt es, die konkrete Umsetzung in den Vergabeabläufen zu begleiten und mögliche Nachjustierungen frühzeitig zu identifizieren.
