Die EU-Kommission hinterfragt das Verbot nicht klimaneutraler Pkw ab 2035 und verhandelt Ausnahmen. Was das für Verbraucher, Industrie und Rheinland-Pfalz bedeutet.
Die Europäische Kommission stellt das geplante Verbot von Neuzulassungen nicht klimaneutraler Pkw ab 2035 infrage. Mit Vorschlägen zur Aufhebung der generellen Unzulässigkeit und zur Einführung flexiblerer CO2-Ziele sollen Ausnahmen für Verbrennerfahrzeuge ermöglicht werden (Das „Verbrenner-Verbot“ nach der Bundestagswahl 2025, Verbrenner-Debatte: Was bedeutet der Kurswechsel der EU?). Gleichzeitig rechnet die Kommission damit, dass nach 2035 noch rund 27 bis 29 Prozent der Neuzulassungen über einen Verbrennungsmotor erfolgen (Autoindustrie: EU-Kommission kippt Verbrenner-Aus).
Das Vorhaben, ab 2035 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotoren mehr zuzulassen, steht nun zur Disposition (Verbrenner-Debatte: Was bedeutet der Kurswechsel der EU?). In Brüssel werden derzeit Modifikationen am Verbrenner-Verbot 2035 verhandelt, um Ausnahmen und flexiblere Vorgaben einzuführen (EU bleibt offenbar bei Elektroauto-Zwang für Firmen und …).
Die Neujustierung der EU-Regelung wird sich auch auf Unternehmen und Verwaltungen in Rheinland-Pfalz auswirken, da regionale Betriebe ihre Planungsgrundlagen für Fuhrparks und Infrastruktur anpassen müssen. Auch Kommunen wie Kaiserslautern stehen vor der Frage, wie sie ihre Fahrzeugflotten und Ladeinfrastruktur langfristig gestalten.
Die Verhandlungen in Brüssel werden fortgesetzt, das finale Regelwerk ist für das kommende Jahr angekündigt. Die Bundestagswahl 2025 könnte die deutsche Position weiter beeinflussen. Fest steht, dass Emissionsziele und Mobilitätswende auch künftig zentrale Themen der europäischen Politik bleiben.
