Die Mütterrente belastet die Rentenversicherung jährlich mit rund 13,5 Mrd. €, erste Ausweitung seit Juli 2014, weitere Verbesserungen ab 2027 geplant.
Die Mütterrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die seit Juli 2014 für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, zwei Jahre Kindererziehungszeit anrechnet. Mit dieser Regelung sollen bisher schlechter berücksichtigte Erziehungszeiten in der Rentenberechnung ausgeglichen werden. Ab 2027 ist eine weitere Ausweitung der Regelung geplant.
Die Einführung der Mütterrente gilt als eine politische Maßnahme zur Anerkennung von Kindererziehungsleistungen in der Rentenberechnung. Kritiker bezeichnen die Kosten in Höhe von 13,5 Milliarden Euro pro Jahr teils als CSU-Klientelpolitik (taz.de), während Befürworter die Maßnahme als wichtigen Schritt zur sozialen Gerechtigkeit verteidigen.
Auch in Rheinland-Pfalz und Kaiserslautern profitieren erziehende Mütter von der Mütterrente. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten kann sich positiv auf die spätere Rente auswirken. Mit der geplanten Mütterrente III ab 2027 werden weitere Verbesserungen in der Rentenberechnung in Kraft treten (deutsche-rentenversicherung.de).
Die Mütterrente wird ab 2027 mit der Mütterrente III weiter ausgebaut. Die Entwicklung der Kosten und die langfristige Finanzierung dieser Leistungen bleiben zentrale Themen in der Rentenpolitik.
