Das neue Gebäudeenergiegesetz fordert ab 2024 eine 65 %-Quote Erneuerbarer Heizenergie in Neubauten, gestaffelte Fristen für Bestandsgebäude und eine kommunale Wärmeplanung bis Mitte 2026.
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz setzt die Bundesregierung auf einen höheren Anteil Erneuerbarer Energien im Heizungsbereich. Ab 2024 müssen in allen Neubauten Heizsysteme installiert werden, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Parallel erhalten Bestandsgebäude abgestufte Übergangsfristen für die Umstellung. Zudem sind Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen.
Die zentralen Regelungen finden Sie im Gesetz zum Erneuerbaren Heizen – Bundesregierung sowie in der Beschreibung der Neues Heizungsgesetz – Folgen für Haushalte und das Klima.
Das Gebäudeenergiegesetz ist Teil der deutschen Wärmewende: Es soll dazu beitragen, Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu stärken. Die verbindliche Wärmeplanung für Großstädte soll einen strategischen Rahmen für den Ausbau erneuerbarer Wärmequellen und Fernwärmenetze schaffen.
In Rheinland-Pfalz sind vor allem kreisfreie Städte betroffen, die die 100.000-Einwohner-Marke überschreiten. Sie müssen bis Mitte 2026 ihre Wärmeplanung vorlegen und so den künftigen Ausbau lokaler Wärmenetze und erneuerbarer Heizsysteme strukturieren. Auch für Kommunen unterhalb dieser Schwelle bieten die Vorgaben Orientierung bei der Modernisierung öffentlicher Einrichtungen.
Die verbindlichen Vorgaben fördern den Markt für Erneuerbare-heizungen und können langfristig Energiekosten senken. Die kommunale Wärmeplanung schafft Planungssicherheit für Investitionen in Fernwärme und Bioenergie. Gleichzeitig entsteht zusätzlicher Planungsaufwand für Städte und mögliche Mehrkosten für Bauherren und Eigentümer in den Übergangsfristen.
Bis Mitte 2026 müssen die betroffenen Städte ihre Wärmeplanung vorlegen. Parallel werden Kommunen und Bauherren die Übergangsfristen für Bestandsgebäude nutzen, um Förderprogramme und Modernisierungskonzepte abzustimmen. Beobachtet wird, wie die neuen Regelungen die Entwicklung lokaler Energiestrukturen und die Investitionsentscheidung im Gebäudesektor beeinflussen.
