Koalition einigt sich auf Umbenennung des GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Ab 2024 gilt 65 % erneuerbare Energien im Neubau, bis 2026 Wärmeplanung für Großstädte. Jetzt informiert bleiben!
Die Koalitionsspitzen haben eine Umbenennung des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen: Aus dem GEG wird künftig das Gebäudemodernisierungsgesetz. Zeitgleich treten mit dem Heizungsgesetz neue Vorgaben in Kraft, die den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen vorantreiben und Fristen für den Einsatz erneuerbarer Energien regeln.
Die Umbenennung des Gebäudeenergiegesetzes ist Teil der Koalitionsvereinbarungen zur Modernisierung der Gebäudestandards. Zugleich bündelt das Heizungsgesetz die Maßnahmen zum beschleunigten Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und zur Erreichung nationaler Klimaziele. Die Verzahnung beider Regelwerke soll Investitionssicherheit schaffen und Planungsvorgaben für Kommunen und Eigentümer präzisieren.
Die neuen Vorgaben betreffen auch rheinland-pfälzische Kommunen. So müssen Städte ab einer Größe von 100.000 Einwohnern eine verbindliche Wärmeplanung erarbeiten. Bauherren und Betreiber in Kaiserslautern sollten sich frühzeitig auf die Fristen und technischen Anforderungen einstellen. Die Übergangsfristen für Bestandsgebäude bieten dabei Spielraum für eine abgestimmte Umsetzung vor Ort.
Mit der Umbenennung des GEG beginnt die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung. Ab 2024 greifen Neubauvorgaben, bis Mitte 2026 müssen Kommunen ihre Wärmeplanung vorlegen. Weitere Anpassungen und Detailregelungen werden in den kommenden Monaten erwartet.
