CDU-Fraktionschef Jens Spahn fordert die Abschaffung des §188 StGB, der Politiker gegenüber Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede besonders schützt. Der Paragraf hat historische Wurzeln in der Weimarer Republik und wird als redundant angesehen, da der allgemeine Tatbestand der Beleidigung bereits existiert.
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) spricht sich für die Abschaffung des §188 des Strafgesetzbuchs aus, der Personen des politischen Lebens besonderen strafrechtlichen Schutz vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gewährt. Spahn fordert Abschaffung von Sonder-Strafschutz für Politiker
Der Paragraf 188 StGB beruht auf Regelungen aus der Weimarer Republik und sollte politisch Tätige vor öffentlichen Diffamierungen schützen. Während Befürworter in ihm ein wichtiges Instrument zur Wahrung einer sachlichen Debattenkultur sehen, kritisieren Gegner wie Jens Spahn die Doppelung zum allgemeinen Beleidigungsdelikt und fordern eine Straffung des Strafrechts. Spahn für Abschaffung von Beleidigungs-Paragraf
Auch kommunal und in Landesparlamenten greift §188 StGB zum Schutz gewählter Mandatsträger. Eine Abschaffung würde zur Folge haben, dass auch Politikerinnen und Politiker in Rheinland-Pfalz sowie im Stadtrat Kaiserslautern wie alle Bürger dem allgemeinen Beleidigungsdelikt unterlägen. Alle Artikel in „Politik“ vom 17.01.2026
Ob und wann eine Debatte über den Gesetzesentwurf zur Abschaffung des §188 StGB im Bundestag stattfindet, ist derzeit offen. Spahns Initiative könnte jedoch den Anstoß für eine umfassende Reform der Beleidigungstatbestände im Strafgesetzbuch geben.
