Justizministerin Jacqueline Bernhardt formalisiert per Erlass ihren Verzicht auf das externe Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften, um die Unabhängigkeit der Justiz im Legalitätsprinzip zu stärken.
Mit einem Erlass hat Justizministerin Jacqueline Bernhardt ihren Verzicht auf das externe Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern festgeschrieben (Tag: 2. Januar 2026 – DER RÜGENBOTE).
Rechtlich steht dem Justizministerium in Mecklenburg-Vorpommern das externe Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften zu. Ministerin Bernhardt hatte diese Befugnis seit Amtsübernahme nicht in Anspruch genommen und macht diese langjährige Praxis mit dem Erlass nun verbindlich.
Auch in Rheinland-Pfalz ist die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften ein zentraler Bestandteil der Rechtsstaatlichkeit. Der Erlass aus Mecklenburg-Vorpommern kann Impulse für eine vergleichbare Handhabung in anderen Bundesländern, etwa bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, liefern.
Die formelle Stärkung der Entscheidungshoheit der Staatsanwaltschaften kann das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz fördern. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung, eine enge Abstimmung zwischen Ministerium und Staatsanwaltschaften ohne Weisungsrecht sicherzustellen.
Ob weitere Bundesländer dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns folgen und ihr externes Weisungsrecht aussetzen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Praxis könnte langfristig zu einer klareren Trennung von Exekutive und Justiz beitragen.
