Der VGH Rheinland-Pfalz lehnte den Eilantrag der AfD-Fraktion ab, mit dem die neuen Regeln gegen Extremisten im Landtag ausgesetzt werden sollten. Das Normenkontrollverfahren läuft weiter.
Die AfD-Landtagsfraktion reichte am 23. Februar 2026 einen Eilantrag ein, um die neue gesetzliche Regel gegen Extremisten im Landtag Rheinland-Pfalz vorläufig außer Vollzug zu setzen. Mit Beschluss vom 26. Februar 2026 wies der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz diesen Eilantrag ab.
Im Mittelpunkt steht die jüngste Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes in Rheinland-Pfalz, mit der der Landtag sich gegen extremistisches Gedankengut wappnen will. Die AfD-Fraktion suchte über einen Eilantrag, die Anwendung dieser Regel vorläufig zu stoppen. Parallel läuft ein Normenkontrollverfahren, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung geprüft wird.
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bleibt die Regel gegen Extremisten im Landtag sofort wirksam. Für Rheinland-Pfalz sichert dies den demokratischen Schutzmechanismus, von dem auch kommunale Parlamente wie in Kaiserslautern profitieren.
Die grundsätzliche Entscheidung im laufenden Normenkontrollverfahren wird in den kommenden Monaten erwartet. Je nach Ausgang könnten weitere Verfahrensschritte folgen.
